Sie trägt den Namenszusatz Kur- und Weinstadt und ist ein staatlich anerkanntes Heilbad
Bundesland
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
7866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99518, 99510
Vorwahlen
036461, 03644, 036421, 036425, 036463, 036464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Sulza – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Bad Sulza, erstellt seit Sommer 2021 und abgeschlossen im Juli 2023, umfasst umfassende Bestandsanalysen und Strategien für die zukünftige Stadtentwicklung. Hierbei werden Themen wie Städtebau und Wohnen, Leerstand, Brachen und Baulücken, sowie künftige Wohnungsmarktentwicklungen und Planungen berücksichtigt.
- Es wurden Handlungsfelder und strategische Ziele abgeleitet, basierend auf einer umfassenden Bestandsanalyse städtebaulicher, funktionaler und sozialräumlicher Defizite und Anpassungserfordernisse.
- Maßnahmen zur Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung sowie Hinweise für die Umsetzung und Einbindung in Förderkulissen wurden entwickelt.
- Eine Online-Bürgerbeteiligung zwischen Juni und Juli 2022 sammelte Ideen und Projektideen der Bürger, die in die Konzepterstellung eingeflossen sind.
- Das Konzept zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der Kernstadt und der umgebenden Ortschaften, mit Fokus auf die Teilbereiche Stadtsulza, Oberneusulza, Dorfsulza und Bergsulza.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.