Die Stadt Bad Sulza ist eine Landgemeinde im thüringischen Landkreis Weimarer Land
Bundesland
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
7866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99518, 99510
Vorwahlen
036461, 03644, 036421, 036425, 036463, 036464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Sulza – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Bad Sulza, erstellt seit Sommer 2021 und abgeschlossen im Juli 2023, umfasst umfassende Bestandsanalysen und Strategien für die zukünftige Stadtentwicklung. Hierbei werden Themen wie Städtebau und Wohnen, Leerstand, Brachen und Baulücken, sowie künftige Wohnungsmarktentwicklungen und Planungen berücksichtigt.
- Es wurden Handlungsfelder und strategische Ziele abgeleitet, basierend auf einer umfassenden Bestandsanalyse städtebaulicher, funktionaler und sozialräumlicher Defizite und Anpassungserfordernisse.
- Maßnahmen zur Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung sowie Hinweise für die Umsetzung und Einbindung in Förderkulissen wurden entwickelt.
- Eine Online-Bürgerbeteiligung zwischen Juni und Juli 2022 sammelte Ideen und Projektideen der Bürger, die in die Konzepterstellung eingeflossen sind.
- Das Konzept zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der Kernstadt und der umgebenden Ortschaften, mit Fokus auf die Teilbereiche Stadtsulza, Oberneusulza, Dorfsulza und Bergsulza.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.