Sie trägt den Namenszusatz Kur- und Weinstadt und ist ein staatlich anerkanntes Heilbad
Bundesland
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
7866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99518, 99510
Vorwahlen
036461, 03644, 036421, 036425, 036463, 036464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Sulza – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Bad Sulza, erstellt seit Sommer 2021 und abgeschlossen im Juli 2023, umfasst umfassende Bestandsanalysen und Strategien für die zukünftige Stadtentwicklung. Hierbei werden Themen wie Städtebau und Wohnen, Leerstand, Brachen und Baulücken, sowie künftige Wohnungsmarktentwicklungen und Planungen berücksichtigt.
- Es wurden Handlungsfelder und strategische Ziele abgeleitet, basierend auf einer umfassenden Bestandsanalyse städtebaulicher, funktionaler und sozialräumlicher Defizite und Anpassungserfordernisse.
- Maßnahmen zur Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung sowie Hinweise für die Umsetzung und Einbindung in Förderkulissen wurden entwickelt.
- Eine Online-Bürgerbeteiligung zwischen Juni und Juli 2022 sammelte Ideen und Projektideen der Bürger, die in die Konzepterstellung eingeflossen sind.
- Das Konzept zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der Kernstadt und der umgebenden Ortschaften, mit Fokus auf die Teilbereiche Stadtsulza, Oberneusulza, Dorfsulza und Bergsulza.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.